Nur für registrierte Kunden verfügbar
Familienkarten werden nur ausgegeben an Ehepaare/Lebenspartner mit Kind(ern) sowie alleinerziehende, ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Väter und Mütter, die mit ihren ledigen Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben. Ehepaare/Lebenspartner dessen Kind(er) nicht gebührenpflichtig sind, da sie das 7.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten ebenfalls als Familie.
Als Kinder werden folgende minderjährige Personen anerkannt:
− im ersten Grad mit dem Antragsteller verwandte Kinder, darunter auch angenommene (adoptierte) Kinder,
− Kinder des Ehegatten/Lebenspartner (Stiefkinder), die der Antragsteller in seinen Haushalt aufgenommen hat,
− Pflegekinder
Darüber hinaus werden folgende volljährige, unverheiratete Personen bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres als Kinder in Familienkarten berücksichtigt:
− Kinder, die sich in einer Berufsausbildung, Studium, FSJ oder BFD befinden.
Ab dem 3.Kind ist die erforderliche Saisonkarte "Familiensaisonkarte ab 3. Kind (7-17 Jahre)" nur gegen Nachweis an der Kasse im Waldfreibad oder bei der Stadtinformation erhältlich.
Über die Anerkennung weiterer Familienkonstellationen entscheidet die Stadtverwaltung im Einzelfall.
Nicht übertragbar auf andere Personen!
Außerhalb von Betriebstagen und Öffnungszeiten gewährt diese Karte keinen Einlass ins Waldfreibad Heidenheim.
Informationen zu Betriebstagen und Öffnungszeiten erhalten Sie auf unserer Homepage:
https://www.heidenheim.de/sport-und-freizeit/freizeitangebote/baeder